24.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 279/4


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2015 — Fresh Del Monte Produce, Inc./Europäische Kommission, Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG (C-293/13 P), Europäische Kommission/Fresh Del Monte Produce, Inc., Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG (C-294/13 P)

(Verbundene Rechtssachen C-293/13 P und C-294/13 P) (1)

((Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen - Abstimmung der Festsetzung der Listenpreise - Begriff „wirtschaftliche Einheit“ zwischen zwei Gesellschaften - Begriff „bestimmender Einfluss“ - Zurechenbarkeit des Verhaltens einer Gesellschaft an die andere - Verfälschung von Beweisen - Beweislast - Grundsatz in dubio pro reo - Begriff „einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung“ - Begriff „abgestimmte Verhaltensweise“ - Begriff „bezweckte Zuwiderhandlung“ - An einem Kartell beteiligte Unternehmen - Mitteilung von Informationen an die Kommission - Gesetzliche Pflicht - Umfang - Recht, sich nicht selbst zu belasten - Streithelferin im ersten Rechtszug - Anschlussrechtsmittel - Zulässigkeit))

(2015/C 279/04)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

(Rechtssache C-293/13 P)

Rechtsmittelführerin: Fresh Del Monte Produce Inc. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt B. Meyring und L. Suhr, advocate)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Biolan, M. Kellerbauer und P. Van Nuffel), Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG (Prozessbevollmächtigte: K. Smith, QC, C. Humpe und S. Kon, Solicitors)

(Rechtssache C-294/13 P)

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Biolan, M. Kellerbauer und P. Van Nuffel)

Andere Parteien des Verfahrens: Fresh Del Monte Produce Inc. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt B. Meyring und L. Suhr, advocate), Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG (Prozessbevollmächtigte: K. Smith, QC, C. Humpe und S. Kon, Solicitors)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel in der Rechtssache C-293/13 P und die Anschlussrechtsmittel in den Rechtssachen C-293/13 P und C-294/13 P werden zurückgewiesen.

2.

Nr. 1 des Tenors des Urteils Fresh Del Monte Produce/Kommission (T-587/08, EU:T:2013:129) wird aufgehoben.

3.

Der Betrag der in Art. 2 Buchst. c der Entscheidung K(2008) 5955 endg. der Kommission vom 15. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] (Sache COMP/39.188 — Bananen) verhängten Geldbuße wird auf 9 8 00  000 Euro festgesetzt.

4.

Die Fresh Del Monte Produce Inc. trägt die Kosten im Zusammenhang mit den Rechtsmitteln in den Rechtssachen C-293/13 P und C-294/13 P und im Zusammenhang mit ihrem Anschlussrechtsmittel in der Rechtssache C-294/13 P, mit Ausnahme der Kosten der Internationalen Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG, die ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit allen genannten Verfahren trägt.

5.

Die Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG trägt die Kosten im Zusammenhang mit ihren Anschlussrechtsmitteln in den Rechtssachen C-293/13 P und C-294/13 P.


(1)  ABl. C 252 vom 31.8.2013.