11.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 9/16


Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 7. November 2013 — Europäische Kommission/Französische Republik

(Rechtssache C-23/13) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 3 und 4)

2014/C 9/25

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Keppenne und E. Manhaeve)

Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Colas und S. Menez)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 3 und 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) — Unzulängliches Sammeln und Behandeln von kommunalem Abwasser in acht Gemeinden

Tenor

1.

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 3 und 4 Abs. 1 und 3der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass sie es versäumt hat,

für das Sammeln des kommunalen Abwassers der Gemeinde Basse-Terre zu sorgen, die mehr als 15 000 Einwohnerwerte hat, und

für das Behandeln des kommunalen Abwassers der Gemeinden Ajaccio-Sanguinaires, Basse-Terre, Bastia-Nord, Cayenne-Leblond und Saint-Denis zu sorgen, die mehr als 15 000 Einwohnerwerte haben.

2.

Die Französische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 79 vom 16.3.2013.