16.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 46/22 |
Klage, eingereicht am 24. Dezember 2012 — Changshu City Standard Parts Factory/Rat
(Rechtssache T-558/12)
2013/C 46/40
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Changshu City Standard Parts Factory (Changshu City, China) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Antonini und E. Monard)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 924/2012 des Rates vom 4. Oktober 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betrifft; |
— |
dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Die Ausnahme bestimmter Ausfuhrgeschäfte der Klägerin von der Berechnung des Dumping verstoße gegen die Art. 2 Abs. 11, 2 Abs. 8, 2 Abs. 9, 2 Abs. 7 Buchst. a und 9 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern, das Diskriminierungsverbot und Art. 2.4.2 des WTO-Übereinkommens zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Die Ablehnung bestimmter von der Klägerin beantragter Berichtigungen verstoße gegen Art. 2 Abs. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern und Art. 2.4 des WTO-Übereinkommens zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994. Hilfsweise vertritt die Klägerin die Ansicht, der Rat habe Art. 296 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt. |