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2.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63/22 |
Klage, eingereicht am 17. Dezember 2012 — RiskMetrics Solutions/HABM (RISKMANAGER)
(Rechtssache T-557/12)
2013/C 63/45
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: RiskMetrics Solutions LLC (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: I. De Freitas, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang aufzuheben, damit die Gemeinschaftsmarke Nr. 9446881 angenommen wird und zur Veröffentlichung gelangt; |
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dem HABM die der Klägerin im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „RISKMANAGER“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35 und 42 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9446881.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.