2.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63/22 |
Klage, eingereicht am 21. Dezember 2012 — Oracle America/HABM — Aava Mobile (AAVA MOBILE)
(Rechtssache T-554/12)
2013/C 63/43
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Oracle America, Inc. (Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aava Mobile Oy (Oulu, Finnland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 9. Oktober 2012 in der Sache R 1205/2011-2 aufzuheben; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „AAVA MOBILE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8715385.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke Nr. 6551626 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 37, 38, 41, 42 und 45.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.