2.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 32/21 |
Klage, eingereicht am 27. November 2012 — Spirlea/Kommission
(Rechtssache T-518/12)
2013/C 32/33
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Darius Nicolai Spirlea (Capezzano Pianore, Italie) und Mihaela Spirlea (Capezzano Pianore) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Foerster und T. Pahl)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die vorliegende auf Art. 263 AEUV gestützte Klageschrift entgegenzunehmen; |
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die Klageschrift für zulässig zu erklären sowie |
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für begründet zu erklären und daher festzustellen, dass die Beklagte wesentliche Verfahrensfehler und sonstige materielle Rechtsverletzungen begangen hat; |
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auf dieser Grundlage den Einstellungsbeschlusses der Beklagten vom 27. September 2012 des EU-Pilotverfahrens Nr. 2070/11/SNCO (Ref. Ares [2012] 1135073) für nichtig zu erklären; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Kläger drei Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Schaffung eines EU-Pilotverfahrens ohne jede Rechtsgrundlage (Art. 290 und 291 AEUV)
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2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2002 an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beziehungen zum Beschwerdeführer bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht (1)
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3. |
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht
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(1) ABl. C 244, S. 5.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (ABl. L 324, S. 121).