26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/64


Klage, eingereicht am 16. November 2012 — Advance Magazine Publishers/HABM — Nanso Group (TEEN VOGUE)

(Rechtssache T-509/12)

2013/C 26/127

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Advance Magazine Publishers, Inc. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: C. Aikens, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nanso Group Oy (Nokia, Finnland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. September 2012 in der Sache R 147/2011-4 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;

die ihr entstandenen Kosten der Widerspruchsführerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „TEEN VOGUE“ für u. a. Waren der Klasse 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3529476.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Schweden unter der Nr. 126124 für Waren der Klasse 25 eingetragene Wortmarke „VOGUE“; in Schweden unter der Nr. 43934 für Waren der Klasse 25 eingetragenes Bildzeichen „Vogue“; in Finnland unter der Nr. T 199 803 628 für Waren der Klasse 25 angemeldete Wortmarke „VOGUE“; eingetragener zusätzlicher Handelsname „VO Gue“.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle beanstandeten Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung des Rates Nr. 207/2009.