22.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/37 |
Klage, eingereicht am 1. August 2012 — Klizli/Rat
(Rechtssache T-336/12)
2012/C 287/67
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Yousef Klizli (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Z. Garkova-Lyutskanova)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Durchführungsbeschluss 2012/256/GASP des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 126, S. 9) für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft; |
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die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2012 des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 126, S. 3) für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft; |
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund:
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2. |
Zweiter Klagegrund:
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