22.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/34


Klage, eingereicht am 24. Juli 2012 — Mundipharma/HABM — AFP Pharmaceuticals (Maxigesic)

(Rechtssache T-328/12)

2012/C 287/63

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Mundipharma GmbH (Limburg a.d. Lahn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Nielsen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: AFP Pharmaceuticals Ltd (Takapuna, Neuseeland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Mai 2012 in der Sache R 1788/2010-4 aufzuheben;

der Beklagte die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: AFP Pharmaceuticals Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Maxigesic“ für Waren der Klasse 5 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 056 104

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „OXYGESIC“ für Waren der Klasse 5

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und den Widerspruch zurückgewiesen

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009