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22.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/33 |
Klage, eingereicht am 16. Juli 2012 — Simca Europe/HABM — PSA Peugeot Citroën (Simca)
(Rechtssache T-327/12)
2012/C 287/62
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Simca Europe Ltd (Birmingham, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Haberkamm)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: PSA Peugeot Citroën GIE (Paris, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. April 2012 in der Sache R 645/2011-1 aufzuheben; |
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die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten für die Prozessbevollmächtigten der Klägerin dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „Simca“ für Waren der Klasse 12 — Gemeinschaftsmarke Nr. 6 489 371
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: PSA Peugeot Citroën GIE
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin sei zum Zeitpunkt der Anmeldung bösgläubig gewesen
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Nichtigkeitsantrags
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Marke für nichtig erklärt
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009