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11.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/29 |
Klage, eingereicht am 18. Juni 2012 — Suwaid/Rat
(Rechtssache T-268/12)
2012/C 243/51
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Joseph Suwaid (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Defalque und T. Bontinck)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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Anhang I Abschnitt A Nr. 7 des Durchführungsbeschlusses 2012/172/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 87, S. 103) für nichtig zu erklären; |
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Anhang I Abschnitt A Nr. 7 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 266/2012 des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Art. 32 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 87, S. 45) für nichtig zu erklären; |
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hilfsweise, den angefochtenen Beschluss und die angefochtene Verordnung ihm gegenüber für nicht anwendbar zu erklären und die Löschung seines Namens und seiner personenbezogenen Daten von der Liste der Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt worden sind, anzuordnen; |
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dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen, insbesondere Spesen, Honorare und Auslagen des vorliegenden Verfahrens. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend.
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1. |
Erster Klagegrund:
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2. |
Zweiter Klagegrund:
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3. |
Dritter Klagegrund:
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4. |
Vierter Klagegrund:
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5. |
Fünfter Klagegrund:
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