11.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/25


Klage, eingereicht am 6. Juni 2012 — Argo Group International/HABM — Arisa Assurances (ARIS)

(Rechtssache T-247/12)

2012/C 243/45

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Argo Group International Holdings Ltd (Hamilton, Bermuda) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Hoy, S. Levine und N. Edbrooke)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Arisa Assurances SA (Luxemburg, Luxemburg)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. März 2012 in der Sache R 193/2011-2 aufzuheben oder dahin gehend abzuändern, dass die Marke der Klägerin eingetragen wird;

dem HABM die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Farbige Bildmarke „ARIS“ für Waren und Dienstleistungen der Klasse 36 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7390404.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene farbige Gemeinschaftsbildmarke „ARISA ASSURANCES S.A.“ (Nr. 307470) für Waren und Dienstleistungen der Klasse 36.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Klägerin macht geltend, das HABM und die Beschwerdekammer hätten rechtsfehlerhaft festgestellt, dass die Marken im rechtlichen Sinne ähnlich seien und daraus automatisch gefolgert, dass für die maßgeblichen Verkehrskreise Verwechslungsgefahr bestehe.