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26.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 151/29 |
Klage, eingereicht am 22. Februar 2012 — Makhlouf/Rat
(Rechtssache T-97/12)
2012/C 151/49
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Rami Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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seine Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
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infolgedessen den Beschluss 2011/782/GASP vom 1. Dezember 2011 sowie die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 vom 18. Januar 2012 und deren nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit er davon betroffen ist; |
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dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat (1), geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder diesen ähneln.