17.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 80/25 |
Klage, eingereicht am 30. Januar 2012 — Hamcho und Hamcho International/Rat
(Rechtssache T-43/12)
2012/C 80/43
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Mohamad Hamcho (Damaskus, Syrien) und Hamcho International (Damaskus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Ponsard)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die vorliegende Klage im beschleunigten Verfahren zuzulassen; |
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folgende Rechtsakte, soweit sie die Kläger betreffen, für nichtig zu erklären:
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den in seiner an die Kläger gerichteten Mitteilung vom 21. Dezember 2011 enthaltenen Beschluss des Rates für nichtig zu erklären, soweit darin an ihrer Eintragung auf den streitigen Listen festgehalten wird; |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Kläger zwei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-653/11, Jaber/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder diesen ähneln.