Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Mai 2014 – Pyrox/HABM – Köb Holzheizsysteme (PYROX)

(Rechtssache T‑575/12)

„Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke PYROX — Ältere nationale Wortmarken PYROT — Relatives Eintragungshindernis — Verwechslungsgefahr — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. 

Gemeinschaftsmarke — Beschwerdeverfahren — Klage beim Unionsrichter — Beschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen nach der Entscheidung der Beschwerdekammer — Folgen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 43 Abs. 1) (vgl. Rn. 20, 21)

2. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 27, 28, 31, 32, 94)

3. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Bildmarke PYROX und Wortmarken PYROT (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 30, 98‑102)

4. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen — Eigenart als einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 51)

5. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken — Beurteilungskriterien — Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 74‑76, 82)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Oktober 2012 (verbundene Sachen R 2187/2011‑1 und R 2507/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Köb Holzheizsysteme GmbH und der Pyrox GmbH

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Pyrox GmbH trägt die Kosten.