12.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/37 |
Beschluss des Gerichts vom 24. Oktober 2012 — Saobraćajni institut CIP/Kommission
(Rechtssache T-219/12) (1)
(Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschluss der Klägerin vom Ausschreibungsverfahren - Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens nach Klageerhebung - Erledigung)
2013/C 9/66
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Saobraćajni institut CIP d.o.o. (Belgrad, Serbien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Lojpur)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und E. Georgieva)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntgabe eines am 27. März 2012 veröffentlichten öffentlichen Auftrags betreffend die Vorbereitung einer technischen Dokumentation für ein Projekt zur Modernisierung von Eisenbahnstrecken, bei dem die Klägerin von der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurde, und Schadensersatzklage
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Klägerin in diesem Rechtszug entstanden sind. |