28.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 227/22 |
Beschluss des Gerichts vom 12. Juni 2012 — Strack/Kommission
(Rechtssache T-65/12 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verweisungsbeschluss - Nicht rechtsmittelfähige Entscheidung - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)
2012/C 227/37
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Guido Strack (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Krämer und B. Eggers)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2011, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Guido Strack trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind. |