1.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/39


Urteil des Gerichts vom 16. Juli 2014 — National Iranian Oil Company/Rat

(Rechtssache T-578/12) (1)

((Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Unterstaatliche Einheit - Klagebefugnis und Rechtsschutzinteresse - Zulässigkeit - Begründungspflicht - Angabe und Wahl der Rechtsgrundlage - Zuständigkeit des Rates - Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Rechtsakte der Union - Begriff „Unterstützung der nuklearen Proliferation“ - Offenkundiger Ermessensfehler - Verteidigungsrechte und Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Verhältnismäßigkeit - Eigentumsrecht))

2014/C 292/47

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: National Iranian Oil Company (Teheran, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Thouvenin)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: V. Piessevaux und M. Bishop)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu und M. Konstantinidis)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses 2012/635/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 282, S. 58) und zum anderen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 282, S. 16)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die National Iranian Oil Company trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 79 vom 16.3.2013.