23.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/30 |
Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2015 — Ziegler/Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-539/12 und T-150/13) (1)
((Außervertragliche Haftung - Wettbewerb - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - Umzüge von Beamten und anderen Bediensteten der Union - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Schutzangebote - Umfang der Haftung eines Organs - Rechtskraft - Sorgfaltspflicht - Kausalzusammenhang))
(2015/C 065/41)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Ziegler SA (Brüssel, Belgien) und Ziegler Relocation SA (Brüssel) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-F. Bellis, M. Favart und A. Bailleux)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und A. Bouquet)
Gegenstand
Klage auf Ersatz zum einen des Schadens, der den Klägerinnen aus dem Erlass des Beschlusses C (2008) 926 final der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38543 — Internationale Umzugsdienste) entstanden sein soll, und zum anderen des Schadens, der ihnen aus der Fortsetzung der Praxis der „Schutzangebote“ nach dem Erlass des Beschlusses C (2008) 926 zwischen dem 11. März 2008 und dem 1. Januar 2014 entstanden sein soll
Tenor
1. |
Die Klagen werden abgewiesen. |
2. |
Die Ziegler SA trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission in der Rechtssache T-539/12 entstandenen Kosten. |
3. |
Die Ziegler Relocation SA trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission in der Rechtssache T-150/13 entstandenen Kosten. |