3.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 225/78


Urteil des Gerichts vom 6. Juni 2013 — Celtipharm/HABM — Alliance Healthcare France (PHARMASTREET)

(Rechtssache T-411/12) (1)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PHARMASTREET - Ältere nationale Wortmarke PHARMASEE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009)

2013/C 225/173

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Celtipharm (Vannes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Greffe und C. Fendeleur)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: V. Melgar)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Alliance Healthcare France SA (Gennevilliers, Frankreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Juni 2012 (Sache R 767/2011-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Celtipharm und der Alliance Healthcare France SA

Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 26. Juni 2012 (Sache R 767/2011-2) wird aufgehoben.

2.

Dem Widerspruch wird hinsichtlich zum einen der Waren „pharmazeutische Erzeugnisse; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke“ der Klasse 5 und zum anderen der Dienstleistungen „Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten“ der Klasse 35 stattgegeben.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 366 vom 24.11.2012.