13.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 118/25


Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2015 — Orange/Kommission

(Rechtssache T-385/12) (1)

((Staatliche Beihilfen - Ruhegehälter - Beihilfe, die die Reform der Finanzierung der Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten Beamten betrifft - Minderung der von France Télécom an den Staat zu zahlenden Gegenleistung - Beschluss, mit dem die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Vorteil - Selektiver Charakter - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Verteidigungsrechte))

(2015/C 118/32)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Orange, früher France Télécom (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Hautbourg und S. Cochard-Quesson)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn, D. Grespan und B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/540/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die staatliche Beihilfe C 25/08 (ex NN 23/08) Frankreichs zugunsten von France Télécom-Reform der Finanzierung der Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten Beamten (ABl. 2012, L 279, S. 1)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Orange trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 311 vom 13.10.2012.