7.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 212/27 |
Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2014 — Kommission/Macchia
(Rechtssache T-368/12 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Entscheidung, den Vertrag nicht zu verlängern - Zuständigkeit des Gerichts für den öffentlichen Dienst - Art. 8 Abs. 1 der BSB - Fürsorgepflicht - Begriff des dienstlichen Interesses - Verbot, ultra petita zu entscheiden - Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens))
2014/C 212/32
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Luigi Macchia (Varese, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012, Macchia/Kommission (F-63/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012, Macchia/Kommission (F-63/11), wird insoweit aufgehoben, als mit ihm die Entscheidung des Generaldirektors des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 12. August 2010, den Antrag auf Verlängerung des Vertrags von Herrn Luigi Macchia als Bediensteter auf Zeit abzulehnen, aufgehoben und die Anträge von Herrn Macchia auf Wiederverwendung beim OLAF und auf Ersatz des entstandenen materiellen Schadens dementsprechend als verfrüht zurückgewiesen worden sind. |
2. |
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen. |
3. |
Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen. |
4. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |
(1) ABl. C 311 vom 13.10.2012.