15.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 448/19 |
Urteil des Gerichts vom 5. November 2014 — Mayaleh/Rat
(Verbundene Rechtssachen T-307/12 und T-408/13) (1)
((Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Geldern - Funktionen des Gouverneurs der Zentralbank Syriens - Nichtigkeitsklage - Übermittlung eines Rechtsakts, der restriktive Maßnahmen enthält - Klagefrist - Zulässigkeit - Verteidigungsrechte - Fairer Prozess - Begründungspflicht - Beweislast - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Verhältnismäßigkeit - Eigentumsrecht - Recht auf Privat- und Familienleben - Anwendung von Einreisebeschränkungen auf einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Unionsbürger))
(2014/C 448/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Adib Mayaleh (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Karouni und C. Dumont)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix und V. Piessevaux)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung erstens des Durchführungsbeschlusses 2012/256/GASP des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 126, S. 9), zweitens der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2012 des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 126, S. 3), drittens des Beschlusses 2012/739/GASP des Rates vom 29. November 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/782/GASP (ABl. L 330, S. 21), viertens der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 363/2013 des Rates vom 22. April 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 111, S. 1, Berichtigung im ABl. L 127, S. 27) und fünftens des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 147, S. 14)
Tenor
1. |
In der Rechtssache T-307/12 wird die Klage abgewiesen. |
2. |
In der Rechtssache T-408/13 ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. |
3. |
Herr Adib Mayaleh trägt die Kosten. |