10.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/37


Urteil des Gerichts vom 9. April 2014 — Griechenland/Kommission

(Rechtssache T-150/12) (1)

((Staatliche Beihilfen - Zinsfreies Darlehen, das mit einer von den griechischen Behörden an Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften im Getreidesektor gewährten staatlichen Bürgschaft gesichert wird - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden - Begründungspflicht - Vorteil - Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats))

2014/C 175/48

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias, X. Basakou und A. Vasilopoulou)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Thomas und D. Triantafyllou, dann M. Triantafyllou und P. Němečkova)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/320/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 betreffend die von Griechenland an Getreide erzeugende Landwirte und Getreidegenossenschaften gewährten Beihilfen (ABl. L 164, S. 10)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 184 vom 23.6.2012.