10.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 175/37 |
Urteil des Gerichts vom 9. April 2014 — Griechenland/Kommission
(Rechtssache T-150/12) (1)
((Staatliche Beihilfen - Zinsfreies Darlehen, das mit einer von den griechischen Behörden an Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften im Getreidesektor gewährten staatlichen Bürgschaft gesichert wird - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden - Begründungspflicht - Vorteil - Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats))
2014/C 175/48
Verfahrenssprache: Griechisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias, X. Basakou und A. Vasilopoulou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Thomas und D. Triantafyllou, dann M. Triantafyllou und P. Němečkova)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/320/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 betreffend die von Griechenland an Getreide erzeugende Landwirte und Getreidegenossenschaften gewährten Beihilfen (ABl. L 164, S. 10)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Hellenische Republik trägt die Kosten. |