23.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/29


Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2015 — Frankreich/Kommission

(Rechtssache T-1/12) (1)

((Staatliche Beihilfen - Beihilfe zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten - Von den französischen Behörden zugunsten der SeaFrance SA geplante Umstrukturierungsbeihilfen - Von der SNCF an SeaFrance gewährte Kapitalaufstockung und Darlehen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden - Begriff der staatlichen Beihilfe - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten))

(2015/C 065/40)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und J. Gstalter, dann G. de Bergues, D. Colas und J. Bousin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, B. Stromsky und T. Maxian Rusche)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/397/EU der Kommission vom 24. Oktober 2011 über die staatliche Beihilfe SA 32600 (2011/C) — Frankreich — Beihilfe zur Umstrukturierung von SeaFrance durch die SNCF (ABl. 2012, L 195, S. 1)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Französische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 80 vom 17.3.2012.