23.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 55/26 |
Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-151/12)
2013/C 55/45
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der dem Kläger der Bezug der Auslandszulage verweigert wurde
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die Entscheidung des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche vom 6. März 2012 aufzuheben, mit der ihm der Bezug der Auslandszulage nach Art. 4 des Anhangs VII des Statuts verweigert wurde; |
— |
soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 31. August 2012 aufzuheben; |
— |
der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |