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27.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 331/33 |
Klage, eingereicht am 21. August 2012 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-89/12)
(2012/C 331/62)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin nicht neu einzustufen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die ihr mit Schreiben vom 11. Mai 2012 übermittelte Entscheidung des Direktors der Direktion D der GD Humanressourcen und Sicherheit vom 10. Mai 2012, mit der ihre Beschwerde vom 25. Januar 2012 zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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soweit erforderlich, die Entscheidung vom 21. November 2011, mit der der Antrag der Klägerin vom 29. Juni 2011 abgelehnt wurde, aufzuheben; |
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der Beklagten aufzugeben, die notwendigen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, damit gegenüber der Klägerin die Achtung des Grundsatzes der Äquivalenz der Laufbahnen wiederhergestellt wird; |
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der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen. |