11.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/34 |
Klage, eingereicht am 8. Juni 2012 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-60/12)
2012/C 243/59
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Guerrieri Piaceri)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, an die Klägerin im Beförderungsverfahren 2011 nicht sechs Beförderungspunkte zu vergeben, Überprüfung der Beurteilung und Vergabe der für die Beförderung nach Grad AST 2 erforderlichen Punkte
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Beurteilung für die Klägerin für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 und die Entscheidung, an die Klägerin zwei Beförderungspunkte für diesen Zeitraum zu vergeben, aufzuheben; |
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als Folge der Aufhebung die Beklagte zu verurteilen, eine nochmalige Prüfung der Beurteilung der Klägerin vorzunehmen und an sie die Punkte zu vergeben, die erforderlich sind, damit sie rückwirkend mit Wirkung ab 1. Januar 2011 nach AST 2 befördert wird; |
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die Beklagte zur Zahlung eines nach billigem Ermessen auf 20 000 Euro bezifferten Betrags (einschließlich Verfahrenskosten) zu verurteilen. |