12.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 138/33 |
Klage, eingereicht am 4. Februar 2012 — ZZ/Europäischer Rechnungshof
(Rechtssache F-14/12)
(2012/C 138/75)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: ZZ, (Prozessbevollmächtigter: O. Mader, Rechtsanwalt)
Beklagter: Europäischer Rechnungshof
Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen des Beklagten, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2011 nicht nach AD13 zu befördern.
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung des Beklagten vom26. Mai 1011, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2011 nicht nach AD 13 zu befördern, aufzuheben; |
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die Entscheidung des Beklagten vom 18. November 2011 aufzuheben, mit der dieser die Zahl der in 2011 für eine Beförderung nach AD 13 zur Verfügung stehenden Stellen bestätigt hat mit der Konsequenz, dass die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung vom 26. Mai 2011 zurückgewiesen wurde; |
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dem Europäischen Rechnungshof die Kosten aufzuerlegen. |