24.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 421/49 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 — BN/Parlament
(Rechtssache F-157/12) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Anfechtungsklage - Beamter der Besoldungsgruppe AD 14, der vorläufig die Stelle eines Beraters bei einem Direktor innehat - Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor - Krankheitsurlaub von langer Dauer - Entscheidung über die Ernennung auf eine Beraterstelle in einer anderen Generaldirektion - Fürsorgepflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Dienstliches Interesse - Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten - Schadensersatzklage - Schaden aus einem Verhalten ohne Entscheidungscharakter))
2014/C 421/68
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und V. Montebello-Demogeot)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Versetzung des Klägers und der stillschweigenden, rückwirkenden Entscheidung, ihn seines Amtes als Berater des Leiters einer Direktion des Europäischen Parlaments zu entheben, sowie auf Ersatz des entstandenen Schadens
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die BN entstandenen Kosten zu tragen. |
(1) ABl. C 71 du 9.3.2013, S. 31.