15.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 78/19 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Januar 2014 — Jelenkowska-Luca/Kommission
(Rechtssache F-114/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - In Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts aufgeführte Voraussetzungen - Staatsangehörigkeit des Staates, in dessen Hoheitsgebiet die dienstliche Verwendung liegt - Ständiger Wohnsitz)
2014/C 78/40
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Evelina Jelenkowska-Luca (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. K. Rosiak)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und V. Joris)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, der Klägerin keine Auslandszulage zu gewähren
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Frau Jelenkowska-Luca trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen. |
(1) ABl. C 26 vom 26.1.13, S. 71.