16.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 336/31 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 2. Oktober 2013 — Nardone/Kommission
(Rechtssache F-111/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ehemaliger Beamter - Belastung durch Asbest und andere Stoffe - Berufskrankheit - Unfall - Art. 73 des Statuts - Ärzteausschuss - Begründung - Schadensersatzklage - Verfahrensdauer)
2013/C 336/68
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Albert Nardone (Piétrain, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und V. Joris)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Schlussfolgerungen des Ärzteausschusses bezüglich des Invaliditätsgrads des Klägers und des ursächlichen Zusammenhang seiner Krankheit mit der Berufstätigkeit zu bestätigen
Tenor des Urteils
1. |
Die Europäische Kommission wird verurteilt, Herrn Nardone Verzugszinsen für die Zeit zwischen dem 1. März 2006 und dem 15. Juli 2010 aus dem Betrag von 8 448,51 Euro zum von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Finanzierungsgeschäfte festgesetzten, während des betreffenden Zeitraums anwendbaren Zinssatz zuzüglich 2 Prozentpunkten sowie den Betrag von 3 000 Euro zu zahlen. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, ein Viertel der Kosten von Herrn Nardone zu tragen. |
4. |
Herr Nardone trägt drei Viertel seiner Kosten. |
(1) ABl. C 379 vom 8.12.2012, S. 35.