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30.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 352/25 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 23. Oktober 2013 — Verstreken/Rat
(Rechtssache F-98/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2008 - Beförderungsverfahren 2009 - Entscheidung, die Klägerin nicht zu befördern - Begründung - Allgemeine und stereotype Begründung)
2013/C 352/48
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kathleen Verstreken (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, S. Orlandi, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidungen, die Klägerin in den Beförderungsverfahren 2008 und 2009 nicht nach Besoldungsgruppe AD 12 zu befördern
Tenor des Urteils
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1. |
Die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 7. November 2011, Frau Verstreken in den Beförderungsverfahren 2008 und 2009 nicht zu befördern, wird aufgehoben. |
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2. |
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und wird erurteilt, die Frau Verstreken entstandenen Kosten zu tragen. |
(1) ABl. C 343 vom 10.11.2012, S. 24.