16.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 79/8


Klage, eingereicht am 20. Dezember 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen

(Rechtssache C-598/12)

2013/C 79/14

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, O. Beynet und K. Herrmann)

Beklagte: Republik Polen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um Art. 2 Nrn. 1, 22, 32 und 33, Art. 3 Abs. 7-8 und 13, Art. 6 Abs. 1 und 3, Art. 9 sowie Art. 13-14 und 17-23, Art. 10 und 11, Art. 16 Abs. 1 und 2, Art. 26 Abs. 2 Buchst. b, c und d dritter und vierter Satz, Art. 29, Art. 38 Abs. 1-4, Art. 39 Abs. 1-4, Art. 40 Abs. 1-3 und 5-7 sowie Anhang I Nrn. 1 und 2 dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

gegen die Republik Polen gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/72/EG ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 84 378,24 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen;

der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/72/EG sei am 3. März 2011 abgelaufen.


(1)  ABl. L 211, S. 55.