16.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 46/16 |
Rechtsmittel, eingelegt am 6. Dezember 2012 von El Corte Inglés SA gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 in der Rechtssache T-39/10, El Corte Inglés/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-578/12 P)
2013/C 46/30
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: El Corte Inglés SA (Prozessbevollmächtigte: Seijo Veiguela, abogada, J.L. Rivas Zurdo, abogado)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Emilio Pucci International BV
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 in der Rechtssache T-39/10 vollständig aufzuheben; |
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dem HABM die Kosten der El Corte Inglés SA aufzuerlegen; |
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der Emilio Pucci International BV die Kosten der El Corte Inglés SA aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin macht geltend, dass die Gefahr von Verwechslungen (Art. 8 Abs. 1 Buchst. b GMVO (1)) zwischen den älteren Marken „EMIDIO TUCCI“ und „E.TUCCI“ und der beanstandeten Anmeldung der Gemeinschaftsmarke „PUCCI“ hinsichtlich aller in den Klassen 3, 9, 14, 18, 25 und 28 bezeichneten Waren bestehe, da sie die ernsthafte Benutzung aller ihrer spanischen Marken nachgewiesen habe, es eine Marke (Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3679528) gebe, die diese Anforderung nicht erfüllen müsse und die umstrittenen Zeichen zum Verwechseln ähnlich seien. Weiter seien im vorliegenden Fall auch die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 erfüllt, da die älteren Eintragungen in Spanien für Modeartikel bekannt seien und die Benutzung eines ähnlichen Zeichens durch einen Dritten deren Wertschätzung beeinträchtigen und in unlauterer Weise ausnutzen würde.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, ABl. L 78 S. 1.