2.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63/8 |
Vorabentscheidungsersuchen des Najvyšší súd Slovenskej republiky (Slowakische Republik), eingereicht am 28. November 2012 — Michal Zeman/Krajské riaditeľstvo Policajného zboru v Žiline
(Rechtssache C-543/12)
2013/C 63/14
Verfahrenssprache: Slowakisch
Vorlegendes Gericht
Najvyšší súd Slovenskej republiky
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Michal Zeman
Beklagte: Krajské riaditeľstvo Policajného zboru v Žiline
Vorlagefragen
1. |
Ist Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie des Rates 91/477/EWG (1) in Verbindung mit Art. 3 der Richtlinie sowie Art. 45 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass
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2. |
Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Hat Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie, wenn nach der Rechtsvorschrift des Mitgliedstaats dem Inhaber des Waffenscheins ein Europäischer Feuerwaffenpass nicht ausgestellt werden kann, unmittelbare Wirkung in dem Sinne, dass der Mitgliedstaat aufgrund dieser Vorschrift verpflichtet ist, dem genannten Inhaber den Europäischen Feuerwaffenpass auszustellen? |
3. |
Falls die Frage zu 1. oder zu 2. verneint wird: Ist die zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet, die Rechtsvorschrift des Mitgliedstaats, die
nach Möglichkeit in dem Sinne auszulegen, dass die zuständige Verwaltungsbehörde den Europäischen Feuerwaffenpass auch dem Inhaber eines Waffenscheins ausstellen muss, der nicht zu Sport- oder Jagdzwecken ausgestellt wurde, wenn dies aufgrund der mittelbaren Wirkung der Richtlinie möglich ist? |
(1) ABl. L 256, S. 51.