16.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 46/12


Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Salzburg (Österreich) eingereicht am 9. November 2012 — Walter Vapenik gegen Josef Thurner

(Rechtssache C-508/12)

2013/C 46/22

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesgericht Salzburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Walter Vapenik

Beklagter: Josef Thurner

Vorlagefrage:

Ist Art. 6 Abs 1 lit d der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (1) dahin auszulegen, dass diese Bestimmung nur Verträge zwischen Unternehmern als Gläubiger und Verbrauchern als Schuldner erfasst, oder reicht es, dass zumindest der Schuldner Verbraucher ist, sodass sie auch für Forderungen gilt, die ein Verbraucher gegen einen anderen hat?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen, ABl. L 143, S. 15.