26.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/20 |
Vorabentscheidungsersuchen des Cour constitutionnelle (Belgien), eingereicht am 22. Oktober 2012 — Institut professionnel des agents immobiliers (IPI)/Geoffrey Englebert, Immo 9 SPRL, Grégory Francotte
(Rechtssache C-473/12)
2013/C 26/36
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour constitutionnelle (Verfassungsgerichtshof)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Institut professionnel des agents immobiliers (IPI)
Beklagte: Geoffrey Englebert, Immo 9 SPRL, Grégory Francotte
Vorlagefragen
1. |
Ist Art. 13 Abs. 1 Buchst. g in fine der Richtlinie 95/46/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dahingehend auszulegen, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, eine Ausnahme von der in Art. 11 Abs. 1 erwähnten Verpflichtung zur unmittelbaren Information vorzusehen, wenn dies zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwenig ist, oder unterliegen die Mitgliedstaaten diesbezüglichen Beschränkungen? |
2. |
Fallen die Berufstätigkeiten von Privatdetektiven, die durch das innerstaatliche Recht geregelt werden und im Dienste von Behörden ausgeübt werden, die dazu ermächtigt sind, jeden Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz einer Berufsbezeichnung und zur Organisation eines Berufs bei den Gerichtsbehörden anzuzeigen, je nach den Umständen, unter die Ausnahme im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. d und g in fine der vorerwähnten Richtlinie? |
3. |
Ist im Falle der verneinenden Beantwortung der zweiten Frage Art. 13 Abs. 1 Buchst. d und g in fine der vorerwähnten Richtlinie vereinbar mit Art. 6 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union, insbesondere mit dem Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung? |
(1) ABl. L 281, S. 31.