12.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/30 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 3. Oktober 2012 — Jan Sneller/DAS Nederlandse Rechtsbijstand Verzekeringsmaatschappij NV
(Rechtssache C-442/12)
2013/C 9/49
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Jan Sneller
Kassationsbeschwerdegegnerin: DAS Nederlandse Rechtsbijstand Verzekeringsmaatschappij NV
Vorlagefragen
1. |
Lässt Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344/EWG (1) es zu, dass ein Rechtsschutzversicherer, der in seinen Versicherungsverträgen festlegt, dass rechtlicher Beistand in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren grundsätzlich von Arbeitnehmern des Versicherers gewährt wird, sich darüber hinaus ausbedingt, dass die mit dem rechtlichen Beistand durch einen vom Versicherten frei gewählten Rechtsanwalt oder Rechtsvertreter verbundenen Kosten nur dann abgedeckt sind, wenn der Versicherer der Ansicht ist, dass die Fallbearbeitung einem externen Rechtsvertreter übertragen werden muss? |
2. |
Macht es für die Beantwortung der ersten Frage einen Unterschied, ob für das betreffende Gerichts- oder Verwaltungsverfahren rechtlicher Beistand vorgeschrieben ist oder nicht? |
(1) Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77).