17.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 355/8


Vorabentscheidungsersuchen des Krajský súd v Prešove (Slowakei), eingereicht am 3. August 2012 — GIC Cash a.s./Marián Gunčaga

(Rechtssache C-373/12)

2012/C 355/13

Verfahrenssprache: Slowakisch

Vorlegendes Gericht

Krajský súd v Prešove

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: GIC Cash a.s.

Beklagter: Marián Gunčaga

Vorlagefragen

1.

Sind Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1) in Verbindung mit Art. 38 der Charta und Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (2) des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass dann, wenn ein Gericht in einem Rechtsstreit aus einem Verbrauchervertrag die Unangemessenheit einer Vertragsklausel prüft und eine Vertragsklausel ähnlichen oder identischen Inhalts unter vergleichbaren tatsächlichen Umständen bereits nachweislich von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats für unangemessen erkannt wurde, der Verbraucher ein Recht darauf hat, dass das Gericht eine solche Entscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaats unter dem Gesichtspunkt der Beurteilung der Unangemessenheit der geprüften Vertragsklausel berücksichtigt?

2.

Sofern die erste Frage bejaht wird: Verstößt das Gericht gegen das Grundrecht des Verbrauchers aus Art. 47 in Verbindung mit Art. 38 der Charta, wenn es die nachgewiesene Entscheidung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Unangemessenheit einer Vertragsklausel ähnlichen oder identischen Inhalts nicht berücksichtigt?


(1)  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

(2)  Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29).