6.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/18


Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland), eingereicht am 3. August 2012 — Thomas Pringle/Regierung von Irland, Irland und der Attorney General

(Rechtssache C-370/12)

2012/C 303/31

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Thomas Pringle

Beklagte: Regierung von Irland, Irland und der Attorney General

Vorlagefragen

1.

Ist der Beschluss 2011/199/EU des Europäischen Rates vom 25. März 2011 (1)

angesichts der Anwendung des vereinfachten Änderungsverfahrens nach Art. 48 Abs. 6 EUV und insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die vorgeschlagene Änderung des Art. 136 AEUV zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten führt,

angesichts des Inhalts der vorgeschlagenen Änderung, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob diese gegen die Verträge oder die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Union verstößt,

gültig?

2.

Ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Währung der Euro ist, im Hinblick auf

Art. 2 und 3 EUV und die Bestimmungen des Dritten Teils, Titel VIII AEUV, insbesondere Art. 119, 120, 121, 122, 123, 125, 126 und 127 AEUV,

die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV festgelegte ausschließliche Zuständigkeit der Union für die Währungspolitik und den Abschluss internationaler Übereinkommen, die in den Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 2 AEUV fallen,

die Zuständigkeit der Union für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik nach Art. 2 Abs. 3 AEUV und dem Dritten Teil, Titel VIII AEUV,

die Befugnisse und Funktionen der Unionsorgane nach den in Art. 13 EUV genannten Grundsätzen,

den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EUV,

die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den allgemeinen Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie den allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit,

berechtigt, ein internationales Übereinkommen wie den ESM-Vertrag abzuschließen und zu ratifizieren?

3.

Ist, falls der Beschluss des Europäischen Rates gültig ist, die Berechtigung eines Mitgliedstaats, ein internationales Übereinkommen wie den ESM-Vertrag abzuschließen und zu ratifizieren, vom Inkrafttreten dieses Beschlusses abhängig?


(1)  Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (ABl. L 91, S. 1).