6.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/13


Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgericht Wien (Österreich) eingereicht am 09. Juli 2012 — Novontech-Zala Kft gegen LOGICDATA Electronic & Software Entwicklungs GmbH

(Rechtssache C-324/12)

2012/C 303/24

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Handelsgericht Wien

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rekurswerberin und Antragsgegnerin: Novontech-Zala Kft

Rekursgegnerin und Antragsstellerin: LOGICDATA Electronic & Software Entwicklungs GmbH

Vorlagefragen

1.

Begründet die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl durch den beauftragten Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden des Antragsgegners im Sinne des Art. 20 Abs. 1 lit b der Verordnung (EG) 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (1)?

2.

Ist, sofern das Fehlverhalten des Rechtsanwaltes nicht Teil des eigenen Verschulden des Antragsgegners ist, die irrtümliche fehlerhafte Eintragung des Ablaufes der Einspruchsfrist für den Europäischen Zahlungsbefehl durch den beauftragten Rechtsanwalt als außergewöhnlicher Umstand gemäß Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1896/2006 auszulegen?


(1)  ABl. L 399, S. 1.