11.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/9


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Napoli (Italien), eingereicht am 11. Juni 2012 — Oreste Della Rocca/Poste Italiane SpA

(Rechtssache C-290/12)

2012/C 243/17

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale di Napoli

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Oreste Della Rocca

Beklagte: Poste Italiane SpA

Vorlagefragen

1.

Bezieht sich die Richtlinie 1999/70/EG (1), vor allem Paragraf 2, auch unter Berücksichtigung der Nebenbemerkung in Randnr. 36 des Beschlusses des Gerichtshofs vom 15. September 2010 (C-386/09, Briot), auch auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen entliehenem Arbeitnehmer und Leiharbeitsunternehmen oder zwischen entliehenem Arbeitnehmer und Entleiher und regelt die Richtlinie somit diese Verhältnisse?

2.

Erfüllt in Ermangelung anderer Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung eine Bestimmung, die die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Leiharbeitsunternehmen sowie seinen erneuten Abschluss auf der Grundlage von technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Anforderungen nicht des Leiharbeitsunternehmens und in Bezug auf das spezifische Leiharbeitsverhältnis, sondern auf der Grundlage von allgemeinen Anforderungen des Leiharbeiters, losgelöst vom spezifischen Arbeitsverhältnis erlaubt, die Voraussetzungen von Paragraf 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 1999/70 oder kann sie eine Umgehung dieser Richtlinie darstellen? Müssen die objektiven Anforderungen aus Paragraf 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 1999/70 in einem Dokument festgehalten werden und das spezifische Leiharbeitsverhältnis und seinen erneuten Abschluss betreffen, so dass der Verweis auf die allgemeinen objektiven Anforderungen, die den Abschluss des Vertrags zur Arbeitnehmerüberlassung gerechtfertigt haben, ungeeignet ist und die Vorgabe aus Paragraf 5 Buchst. a nicht erfüllen kann?

3.

Steht es Paragraf 5 der Richtlinie 1999/70 entgegen, dass die Folgen des Missbrauchs zu Lasten eines Dritten, im vorliegenden Fall des Entleihers, gehen?


(1)  ABl. L 175, S. 43.