18.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 250/9


Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover (Deutschland) eingereicht am 4. Juni 2012 — Samantha Elrick gegen Bezirksregierung Köln

(Rechtssache C-275/12)

2012/C 250/16

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgericht Hannover

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Samantha Elrick

Beklagte: Bezirksregierung Köln

Vorlagefrage

Stehen Art. 20, 21 AEUV einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, nach der einer deutschen Staatsangehörigen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und eine Ausbildungsstätte in einem Mitgliedsland der Europäischen Union besucht, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch dieser ausländischen Ausbildungsstätte deshalb verwehrt wird, weil der besuchte Ausbildungsgang im Ausland nur ein Jahr dauert, während sie für eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland, die ebenfalls ein Jahr gedauert hätte, Ausbildungsförderung nach dem BAföG hätte erhalten können?