18.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 250/9 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover (Deutschland) eingereicht am 4. Juni 2012 — Samantha Elrick gegen Bezirksregierung Köln
(Rechtssache C-275/12)
2012/C 250/16
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Hannover
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Samantha Elrick
Beklagte: Bezirksregierung Köln
Vorlagefrage
Stehen Art. 20, 21 AEUV einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, nach der einer deutschen Staatsangehörigen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und eine Ausbildungsstätte in einem Mitgliedsland der Europäischen Union besucht, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch dieser ausländischen Ausbildungsstätte deshalb verwehrt wird, weil der besuchte Ausbildungsgang im Ausland nur ein Jahr dauert, während sie für eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland, die ebenfalls ein Jahr gedauert hätte, Ausbildungsförderung nach dem BAföG hätte erhalten können?