28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 227/14


Rechtsmittel, eingelegt am 29. Mai 2012 von Annunziata Del Prete gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. März 2012 in der Rechtssache T-420/10, Giorgio Armani/HABM

(Rechtssache C-261/12 P)

2012/C 227/20

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Annunziata Del Prete (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Bocchini)

Andere Verfahrensbeteiligte: Giorgio Armani SpA, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 27. März 2012 in vollem Umfang aufzuheben und demzufolge die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Juli 2010, zugestellt am 19. Juli 2010, zu bestätigen, da sie mit der Regelung, die in der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (1), insbesondere Art. 8 Abs. 1 Buchst. b — der einzigen in der Entscheidung Nr. B1309485 der Widerspruchsabteilung genannten Vorschrift —, vorgesehen ist, völlig im Einklang steht;

die Erstattung ihrer Kosten und Auslagen anzuordnen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht geltend,

1.

zwischen der Gemeinschaftsmarke Nr. 6314462 „AMICI JUNIOR“ auf der einen und den nationalen italienischen Bildmarken Nr. 912114 „AJ ARMANI JEANS“ und Nr. 998554 „ARMANI JUNIOR“ auf der anderen Seite bestehe weder eine Ähnlichkeit im Bild noch im Klang;

2.

da die Giorgio Armani S.p.A. dem nicht widersprochen habe, hätten im angefochtenen Urteil Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 und der Grundsatz des Bekanntheitsgrades zur Anwendung kommen müssen.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).