|
11.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/3 |
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken (Deutschland) eingereicht am 10. Mai 2012 — Lokman Emrek gegen Vlado Sabranovic
(Rechtssache C-218/12)
2012/C 243/04
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Saarbrücken
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Lokman Emrek
Beklagter: Vlado Sabranovic
Vorlagefragen:
|
1. |
Setzt Artikel 15 Absatz 1 lit. c EuGVVO (1) in Fällen, in denen der Internetauftritt eines Gewerbetreibenden das Merkmal des Ausrichtens erfüllt, als weiteres ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Verbraucher durch die vom Gewerbetreibenden betriebene Website zum Vertragsschluss motiviert wurde, dass der Internetauftritt mithin kausal sein muss für den Vertragsschluss? |
|
2. |
Sofern eine Kausalität zwischen dem Tatbestandsmerkmal des Ausrichtens und dem Vertragsschluss notwendig ist: Setzt Artikel 15 Absatz 1 lit. c EuGVVO außerdem einen Vertragsschluss mit Mitteln des Fernabsatzes voraus? |
(1) Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; ABl. L 12, S. 1.