28.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 126/7


Klage, eingereicht am 21. Februar 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen

(Rechtssache C-90/12)

2012/C 126/15

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Simonsson und M. Owsiany-Hornung)

Beklagte: Republik Polen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 847/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Aushandlung und Durchführung von Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten (1) verstoßen hat, dass sie die entsprechenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um den genannten Artikeln dieser Verordnung nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls die Kommission nicht über derartige Maßnahmen unterrichtet hat;

der Republik Polen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Art. 5 der Verordnung Nr. 847/2004 verpflichte die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass „die Aufteilung der Verkehrsrechte auf die in Frage kommenden Luftverkehrsunternehmen der [Union] auf der Grundlage eines nichtdiskriminierenden und transparenten Verfahrens erfolgt“. Darüber hinaus seien die Mitgliedstaaten nach Art. 6 dieser Verordnung verpflichtet, die Kommission unverzüglich über die für die Zwecke von Art. 5 angewandten Verfahren zu informieren. Die Kommission hingegen veröffentliche die betreffenden Verfahren im Amtsblatt. Die Durchführung der Verfahren im Sinne der genannten Bestimmungen hänge vom Erlass einer entsprechenden Durchführungsverordnung durch den für Verkehr zuständigen Minister ab. Die betreffende Verordnung sei zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage noch nicht erlassen gewesen oder die polnischen Behörden hätten der Kommission jedenfalls die entsprechende Information nicht übermittelt. In dieser Situation ist die Kommission der Auffassung, dass die Durchführung der in Art. 5 der Verordnung Nr. 847/2004 vorgesehenen Verfahren und die entsprechende Unterrichtung der Kommission gemäß Art. 6 dieser Verordnung nicht möglich seien, da es im polnischen Recht an den entsprechenden Vorschriften fehle.


(1)  ABl. L 157, S. 7, berichtigt in ABl. 2004, L 195, S. 3.