24.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/13


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 9. Januar 2012 — Colloseum Holding AG gegen Levi Strauss & Co.

(Rechtssache C-12/12)

2012/C 89/20

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Colloseum Holding AG

Beklagte: Levi Strauss & Co.

Vorlagefragen

Ist Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) 40/94 (1) dahin auszulegen,

1.

dass eine Marke, die Teil einer zusammengesetzten Marke ist und nur infolge der Benutzung der zusammengesetzten Marke Unterscheidungskraft erlangt hat, rechtserhaltend benutzt sein kann, wenn nur die zusammengesetzte Marke Verwendung findet;

2.

dass eine Marke rechtserhaltend benutzt wird, wenn sie nur zusammen mit einer weiteren Marke verwendet wird, das Publikum in den zwei Marken selbständige Kennzeichen sieht und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke, ABl L 11, S. 1