21.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 377/3 |
Beschluss des Gerichtshofs vom 7. November 2013 — Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater/Europäische Kommission
(Rechtssache C-615/12) (1)
(Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Zuschüsse, die im Rahmen von über das Programm „Kultur 2000“ finanzierten Projekten gewährt wurden - Anträge auf Zahlung verschiedener Beträge - Inhalt der Klageschrift - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2013/C 377/05
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Karl)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: W. Mölls und D. Roussanov)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 25. Oktober 2012 in der Rechtssache Arbos/Kommission (T-161/06), mit dem das Gericht die Klage abgewiesen hat, die auf die Verurteilung der Kommission zur Zahlung erstens eines Betrags von 38 585,42 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 12 % ab dem 1. Januar 2001 sowie eines Betrags von 27 618,91 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 12 % ab 1. März 2003 und zweitens auf Zahlung eines Betrags von 26 459,38 Euro ohne Umsatzsteuer für im Vorverfahren angefallene Anwaltsgebühren gerichtet war — Verstoß gegen Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Arbos, Gesellschaft für Musik und Theater trägt die Kosten. |