7.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 102/6 |
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 24. Oktober 2013 — Lancôme parfums et beauté & Cie/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Focus Magazin Verlag GmbH
(Rechtssache C-593/12 P) (1)
((Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke Color Focus - Antrag der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke Focus auf Nichtigerklärung - Nichtigerklärung - Verzicht - Art. 149 der Verfahrensordnung - Gegenstandslos gewordenes Rechtsmittel - Erledigung))
2014/C 102/07
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Lancôme parfums et beauté & Cie (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. von Mühlendahl)
Andere Parteien des Verfahrens: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: A. Folliard-Monguiral und Rechtsanwalt R. Schweizer), Focus Magazin Verlag GmbH (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Schweizer)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Oktober 2012 in der Rechtssache T-204/10, Lancôme/HABM, mit dem das Gericht die Klage der Inhaberin der Wortmarke „COLOR FOCUS“ für Waren der Klasse 3 gegen die Entscheidung R 238/2009-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 11. Februar 2010 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung zurückgewiesen wurde, dem Antrag der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „FOCUS“ für Waren der Klasse 3 auf Nichtigerklärung der genannten Marke stattzugeben — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 — Verwechslungsgefahr — Ähnlichkeit der Marken — Ernsthafte Benutzung der älteren Marke — Rechtsmissbrauch
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Lancôme parfums et beauté & Cie trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens. |